Indien verlängert Fristen für BIS- und QCO-Zertifizierungen – Was Sie als europäischer Hersteller jetzt wissen sollten Erwartete Änderung des Stichtags jetzt beschlossen

Indien bleibt ein wachstumsstarker, aber zunehmend regulierter Markt für Maschinen, Elektrobauteile und Konsumgüter. Wer in den Subkontinent exportiert, muss häufig Produktsicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten nach indischem Standard erfüllen – insbesondere im Rahmen der BIS-Zertifizierung und der sogenannten QCOs (Quality Control Orders).
Seit Mitte Juni 2025 gelten nun offiziell verlängerte Fristen für mehrere zentrale Regelwerke. Das gibt Ihnen als europäischer Hersteller mehr Spielraum – aber auch klare Aufgaben. Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den aktuellsten Fristverschiebungen sowie konkrete Empfehlungen für Ihr Unternehmen.

1. Verlängerung für Scheme X – Maschinen und elektrische Ausrüstungen
Die ursprünglich bis 28. August 2025 geltende Frist zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Scheme X wurde am 13. Juni 2025 durch eine Mitteilung des Bureau of Indian Standards (BIS) offiziell auf den 1. September 2026 verschoben.
Betroffen sind:
- Maschinen und Werkzeuge mit elektrischen/elektronischen Komponenten
- Elektrotechnische Betriebsmittel, Steuer- und Regeltechnik
- Weitere technische Erzeugnisse, die unter die BIS-Regularien für Industrieanlagen fallen
Die Fristverlängerung soll insbesondere mittelständischen Herstellern mehr Vorlaufzeit für die technische Anpassung, Dokumentation und Zulassung geben.

2. QCOs für elektrische Bauteile (z. B. Schaltgeräte)
Auch die Qualitätskontrollverordnung für bestimmte elektrische Komponenten – insbesondere Niederspannungs-Schaltgeräte und zugehörige Bauteile – wurde verschoben:
- Neuer Stichtag: 10. November 2025
- Bisheriger Stichtag: 10. Mai 2025
Hintergrund: Die indischen Behörden reagieren auf Engpässe bei akkreditierten Prüflaboren sowie auf Rückmeldungen von Industrieverbänden zu fehlender Verfügbarkeit zertifizierter Zulieferteile.

3. QCO für elektrische Haushaltsgeräte – mit gestaffeltem Zeitplan
Die Umsetzungspflicht für elektrische Haushaltsgeräte unter QCO-Regelung wurde auf den 19. März 2026 verschoben.
Zusätzlich gilt ein abgestufter Zeitplan für kleinere Unternehmen:
- Mikro-Unternehmen: bis 1. Januar 2026
- Kleine Unternehmen: bis 1. April 2026
Diese Friststaffelung wurde im Zuge intensiver Konsultationen mit Industrieverbänden beschlossen, um KMU den Zugang zum indischen Markt nicht zu erschweren.

Unsere Handlungsempfehlung für Sie:
Die verlängerten Fristen bedeuten keinesfalls Entwarnung – sondern bieten Ihnen eine strategische Chance, jetzt gezielt vorzuarbeiten.
✅ Bereiten Sie technische Unterlagen und Produktauswahl frühzeitig vor.
✅ Sichern Sie sich rechtzeitig Prüfkapazitäten bei anerkannten Laboren.
✅ Starten Sie den BIS-Zulassungsprozess frühzeitig – auch für Altprodukte.
✅ Berücksichtigen Sie Lager- und Lieferfristen bei Ihrer Exportplanung.
Wichtig: Die indischen Behörden verarbeiten Anträge mit begrenzter Kapazität. Wer bis kurz vor Fristbeginn wartet, riskiert Lieferunterbrechungen und mögliche Marktverzögerungen.

Ob BIS-Zertifizierung, QCO-Analyse oder strategische Vorbereitung für Ihre Indienexporte – wir unterstützen Sie mit klarem Fahrplan, technischen Standards und seit mehr als 20 Jahren lokaler Umsetzungserfahrung.
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