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Wichtige Information

Fachkraftquote 2027: Übergangsregelung des § 113c SGB XI endet am 31.12.2026

Sonjoy Chaudhury · 24. März 2026
Ein medizinisches Team legt die Hände übereinander, um ein Gefühl von Zusammenhalt und Verantwortung darzustellen.

Indien als Lösung für den Fachkraftmangel in der stationären Pflege

Wenn Sie in der stationären Pflege Verantwortung tragen, kennen Sie das Gefühl: Der Dienstplan ist eng, qualifizierte Fachkräfte fehlen, und gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen immer weiter. Mit § 113c SGB XI kommt ab dem 1. Januar 2027 eine weitere Verpflichtung hinzu, die vielleicht auch Ihrer Einrichtung ernsthafte Sorgen bereitet.

Was § 113c SGB XI konkret verlangt

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, schreibt § 113c SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ein verbindliches Personalbemessungsverfahren vor – das sogenannte PeBeM-Verfahren. Es legt fest, wie viel Personal in welcher Qualifikationsstufe eingesetzt werden muss.

Der entscheidende Punkt: Die Fachkraftanteile müssen mit examinierten Pflegefachkräften besetzt sein – also Personen mit dreijähriger Ausbildung oder gleichwertigem Abschluss (Qualifikationsniveau 3+). Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit einjähriger Qualifikation zählen dort nicht.

Übergangsregelung endet am 31.12.2026

Bis zum 31. Dezember 2026 hatte Ihnen die Übergangsregelung des § 113c Abs. 3 SGB XI einen gewissen Spielraum gelassen: Stellen, die über die Mindestausstattung hinausgehen, durften auch mit Personal unterhalb des Qualifikationsniveaus 3 besetzt werden. Dieser Spielraum endet am 31. Dezember 2026.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle nach PeBeM vorgesehenen Fachkraftstellen mit examinierten Pflegefachkräften besetzt sein, d.h. wenn Sie heute einen Teil Ihrer Fachkraftstellen mit Pflegehilfskräften besetzen, müssen Sie diese Stellen bis Ende 2026 mit examinierten Fachkräften nachbesetzen.

Andernfalls riskieren Sie:

Das sind die Konsequenzen, die Sie jetzt als Einrichtungsleitung, Vorstand oder Geschäftsführung bereits heute einkalkulieren sollten.

Warum der inländische Arbeitsmarkt keine Antwort ist

Wir erzählen Ihnen nichts Neues, wenn wir Ihnen sagen: Der deutsche Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte ist leer. Nachwuchs in relevanter Qualität und Quantität nicht in Aussicht. Menschen aus Osteuropa – Polen, Rumänien, Bosnien – waren lange eine realistische Option. Heute sind auch diese Potenziale weitgehend ausgeschöpft.

Indien als ernstzunehmende Alternative

Indien ist nach unserer Recruiting-Erfahrung eine realistische Alternative.

Was ein seriöser Rekrutierungsprozess leisten muss

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum ersten Arbeitstag einer Pflegefachkraft aus Indien vergehen realistisch 12 bis 18 Monate. Das umfasst Vorauswahl, Sprachvorbereitung, Visumverfahren, Anerkennungsprozess und Einarbeitung.

Entscheidend sind dabei insbesondere zwei Aspekte: Sprache und Anerkennung.

Sprachkompetenz und Dialekt

Eine Fachkraft, die B2-zertifiziert ist, aber den lokalen Dialekt nicht versteht, hat im Alltag ein Kommunikationsproblem. „Grüß Gott“ statt „Servus“ oder „Guten Morgen“ betrifft nicht nur die Beziehungsqualität – es kann schnell auch eine Frage der Patientensicherheit werden.

Wir bereiten unsere Kandidatinnen und Kandidaten deshalb gezielt auf den regionalen Kontext Ihrer Einrichtung vor. Das ist ein Schritt, den viele Vermittler überspringen.

Anerkennungsverfahren

Die Berufsanerkennung ist der Dreh- und Angelpunkt. Erst nach bestandener Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung erhält eine Pflegefachkraft die deutsche Berufsurkunde – und zählt damit im Sinne des § 113c als Fachkraft. Wie hoch die Anerkennungsquote ist, hängt direkt von der Qualität der Vorauswahl ab.

Unsere Anerkennungsquote liegt bei 100 %. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer strengen Vorauswahl, die wir mit unseren Teams oder auch mit Ihnen vor Ort in Indien durchführen. Wir sind seit über 20 Jahren in Indien tätig und kennen den Markt, die Ausbildungseinrichtungen und die Besonderheiten von Kandidatinnen und Kandidaten.

Fazit

Die Übergangsfrist des § 113c Abs. 3 SGB XI für die stationäre Pflege endet – die Fachkraftquote bis zum Jahresanfang 2027 ohne internationale Personalsuche zu erfüllen, wird schwierig. Rekrutierung aus Indien ist dabei keine Notlösung, sondern eine sinnvolle Personalstrategie.

Wir rekrutieren indische Pflegefachkräfte, die nach der Anerkennung sofort als examinierte Pflegefachkraft in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden können – vollständig konform mit allen deutschen Qualifikationsanforderungen. Dazu finden Sie hier mehr Informationen.

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